Gaffer und Schaulustige – oder das Spiel mit der Freiheit und dem Portemonnaie
Gaffer und Schaulustige – oder das Spiel mit der Freiheit und dem Portemonnaie
Mehrfach täglich ereignen sich in unserem Land Schadensereignisse jeder Art. Egal ob Brände oder Unfälle, immer dort, wo Feuerwehr und Polizei im Einsatz sind, sind sie auch da – die Schaulustigen und Gaffer. Während einige nur am Straßenrand stehen, um ihre Sensationsgier zu befriedigen, filmen andere fleißig mit dem Handy. Diese Situation an den Einsatzstellen kennt wohl jeder.
Dies ist jedoch mit vielen Problemen behaftet. Während Autofahrer langsam auf der Autobahn an einer Unfallstelle vorbeifahren und den Verkehr somit gefährden und verlangsamen, behindern die Schaulustigen und Gaffer in der Stadt die Einsatzkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Wenn diese dann auch noch vor dem Eintreffen der Rettungsmittel vor Ort sind, kann dies schnell als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden.
Dramatischer kann es sich zusätzlich auswirken, wenn von einem Unfall Fotos oder Videos angefertigt werden, auf denen Personen, Fahrzeugwerbung und/oder Kennzeichen zu erkennen sind. Hierbei können schnell die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt oder in die Ermittlungen und Arbeit der Polizei und Rettungskräfte eingegriffen werden. Erst recht, wenn solche Fotos ganz schnell und unbearbeitet vom Handy in die lokalen Social-Media-Kanäle gepostet werden. Hier erhofft sich so manch privater Gaffer die Lorbeeren der Gemeinschaft einzuheimsen, vergisst aber dabei ganz schnell, dass die Angehörigen vielleicht mitlesen, bevor die Polizei die Nachricht über den Unfall oder vielleicht sogar des Todes überbringt. Angehörige werden in dem Fall einer Todesmeldung ohne professionelle Hilfe unvorbereitet allein gelassen, noch bevor die Polizei die Nachricht mit einem ausgebildeten Notfallseelsorger und gegebenenfalls auch einem Arzt persönlich überbringt.
Den Gaffern scheint dies völlig egal zu sein und sie werden immer dreister. Allein als im Dezember der Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz umstürzte, war ein Mann im Beisein seiner beiden kleinen Kinder fleißig dabei zu filmen und achtete nicht auf seinen Nachwuchs. Ohne sich ausweisen zu können, beschwerte sich dieser mit den Worten: „Ich darf das! Ich bin von der Presse!“ – das ist nicht korrekt. Als Pressevertreter nicht zu erkennen und dann auch noch ohne Ausweis, dies ist selbstverständlich nicht erlaubt. Bei solch einem Vorfall werden wohl kaum über 100 Pressevertreter vor Ort sein. Selbst die Absperrungen der Feuerwehr und Polizei bilden bei Gaffern bereits keine wirksamen Hindernisse mehr. Bei einem Dachstuhlbrand unweit des Eschweiler Marktes ist es den Gaffern besonders egal gewesen. Frei nach dem Motto „Filmen bis zum Abwinken“ waren die Gaffer bei dem heißen Wetter bestens vorbereitet und brachten zum Filmen mit dem Handy auch gleich ihre eigene Einsatzverpflegung mittels Getränken mit. Dreister geht es doch wohl kaum. Weder Ansprechen noch das Fotografieren der hartgesottenen Gaffer brachte diese zum Abbruch ihrer illegalen „Arbeit“. Erst das Vertreiben durch die Polizei brachte zunächst mit weiteren Absperrungen etwas Ruhe in die Situation. Einzelne waren aber nach wenigen Minuten wieder innerhalb der äußeren Absperrung und wollten ihre „Arbeit“ wieder aufnehmen.
Abb. 1 und 2: Allein dieses dreiste Verhalten kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren belangt werden.
Dass dieses auch problematisch ist, hat auch der Gesetzgeber erkannt und bereits zu Beginn des Jahres entsprechend gehandelt:
- Wer unbefugt an einer Einsatzstelle steht und Film bzw. Bildaufnahmen erstellt, macht sich nach §201a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Das Vergehen sieht einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
- Wenn Schaulustige oder Gaffer es unterlassen, Hilfe zu leisten, obwohl es ihnen zumutbar war, erfüllen sie den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB. Der Strafrahmen beträgt hier eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- Wer jedoch „nur“ als Schaulustiger am Rand steht, ohne Bild- oder Filmaufnahmen zu erstellen, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Daher sollte sich jeder Schaulustige und Gaffer selbst die Frage stellen, ob er die Strafen in Kauf nehmen will, nur um seine eigene Sensationsgier zu befriedigen. Oder anders: Ist das, was ich mache für mich auch in Ordnung, wenn das andere mit mir machen, wenn mir etwas passiert oder ich zu Schaden komme?
Wir unterstützen hier auch weiterhin die Behörden bei den Präventionsmaßnahmen gegen Schaulustige und Gaffer, denn auch für uns sind diese ein Thema. Im Rahmen der Einsatzdokumentation und Berichterstattung wird das Bildmaterial selbstverständlich den Polizei- und Feuerwehrdienststellen zur Verfügung gestellt. Unsere Fotos, gerade auch die von Schaulustigen und Gaffern, dokumentieren unter anderem auch deren Tätigkeit. Hier gibt es nur einen feinen Unterschied – wir handeln im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung, dem Presserecht sowie wie den ethischen Grundsätzen und brechen damit keinerlei Gesetze. Im Zweifelsfall steht uns auch eine ausreichende anwaltliche Fachbetreuung zur Verfügung, um Problemen vorzubeugen.
Hier die Zusammenfassung des aktuellen Bußgeldkataloges:
VERSTÖSSE | SANKTIONEN |
---|---|
“Gaffen” als Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 20 bis 1000 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn | Bußgeld in Höhe von 20 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn | Bußgeld in Höhe von 25 Euro |
Unterlassene Hilfeleistung (Straftat) | Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Fotos oder Filme von einem Unfall / Brand machen (Straftat) | Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Fotos oder Filme von einem Unfalltoten machen (Straftat) | Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Achtung, eine Verurteilung aufgrund einer Straftat wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Ob einem der Eintrag im Führungszeugnis bei Verlangen eines zukünftigen Arbeitgebers, nach einer frischen Bewerbung, hilfreich ist zu bezweifeln.
Vieler Orte dreht die Polizei nun den Spieß um und setzt Gaffer zur Fahndung aus:
Polizei findet Gaffer nach öffentlicher Fahndung
Polizei zeigt Gaffer nach tödlichem Unfall an
Quelle: Maik Levermann – Feuerwehrpresse.biz