Mönchengladbach: Einsatzkräfte werden an den Spielort Köln verlegt
Mönchengladbach: Einsatzkräfte werden an den Spielort Köln verlegt
Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. In NRW sind Spielstätten in Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln. Auf Grundlage einer örtlichen Einsatzplanung werden individuelle Anforderungen zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe gestellt.
Am Samstag den 15.06.2024 findet um 15 Uhr das Vorrundenspiel Ungarn – Schweiz in Köln statt. Auf Grundlage der vorgeplanten überörtlichen Hilfe wird ein Patiententransportzug (PT-Z 10 NRW) der Stadt Mönchengladbach nach Köln verlegt.
Der PT-Z 10 NRW MG ist so konzipiert worden, dass 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien versorgt und transportiert werden können. Das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel dürfen nicht aus dem Potenzial des Regelrettungsdiensts gestellt werden. Er muss ca. 60 Minuten nach der Alarmierung als Marschverband in der festgelegten Kräftesammelstelle abmarschbereit sein.
Die Fahrdistanz von rund 63 km bis in den Bereitstellungsraum der Stadt Köln wird als geschlossener Verband (Kolonnenfahrt) zurückgelegt. Kolonnen sind auf unseren Straßen durchaus selten geworden, werden aber in den nächsten Wochen vermehrt auf Straßen anzutreffen sein. Vor diesem Hintergrund hier einige Erläuterungen des ADAC (siehe auch unter https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kolonne/tokorso fahren):
Woran erkennt man eine Kolonne? Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, zusätzlich kann es mit einer Warntafel ausgestattet sein. Das Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein.
Welche Rechte hat eine Kolonne? Verkehrsrechtlich gelten Kolonnen als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf deshalb komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch, ein Unterbrechen der Kolonne durch “Reinquetschen” ist nicht erlaubt.
Darf man eine Kolonne überholen? Ja, aber nur in einem Rutsch, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen. Wir bedanken uns für Verständnis und Rücksichtnahme!
Eingesetzte Kräfte: 4 Rettungswagen, 4 Krankentransportwagen und 2 Notarzteinsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes, besetzt durch die Mönchengladbacher Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH und MHD), ein Einsatzleitwagen der Einheit Information- und Kommunikation der Freiwilligen Feuerwehr unter Führung der Berufsfeuerwehr, rund 25 Einsatzkräfte.
Zugführer: Brandamtsrat Sven Hoffknecht