STOP - Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte!
Gelsenkirchen: Strafverfahren wegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstandes
und des Verstoßes gegen das Waffengesetz in der Altstadt
Gelsenkirchen: Strafverfahren wegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstandes und des Verstoßes gegen das Waffengesetz in der Altstadt
Polizeibeamte haben am Donnerstag, 15. April 2021, Strafverfahren gegen einen 19-jährigen Gelsenkirchener eingeleitet, nachdem dieser in der Altstadt ein 12-jähriges Mädchen beleidigt und geschlagen hatte. Die 12-Jährige war gegen 21.50 Uhr mit einer Freundin auf dem Heinrich-König-Platz unterwegs, als sie auf den Heranwachsenden traf, der sie beleidigte und schlug. Die Gelsenkirchenerin verständigte die Polizei. Als die eingesetzten Polizeibeamten am Einsatzort eintrafen, hielt sich der 19-Jährige dort zusammen mit weiteren Personen auf. Als der Gelsenkirchener die Polizisten sah, verließ er die Gruppe und lief zügig in Richtung Ahstraße. Dort konnte ein Polizeibeamter den Gelsenkirchener schließlich stoppen.
Der 19-Jährige verhielt sich unkooperativ und uneinsichtig gegenüber dem Beamten, gegen eine Feststellung seiner Personalien setzte er sich körperlich zur Wehr. Darüber hinaus versammelte sich einige Meter entfernt eine Gruppe Jugendlicher und beschimpfte den Polizisten. Mit dem Eintreffen weiterer Einsatzkräfte beruhigte sich die Situation vor Ort, den Jugendlichen wurden Platzverweise erteilt, denen sie nachkamen. Der 19-Jährige führte ein Elektroschockgerät in Form einer Taschenlampe mit. Die Beamten stellten das Gerät sicher.
Der Gelsenkirchener konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Heimweg antreten, ihm wurde ein Platzverweis erteilt. Die Polizisten leiteten Strafverfahren wegen Beleidigung, Körperverletzung, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den 19-Jährigen ein.