Zweibrücken: Widerstand nach Beschädigung von Wahlplakaten
Zweibrücken: Widerstand nach Beschädigung von Wahlplakaten
Ort: Zweibrücken, Alte Ixheimer Straße. SV: Äußerst schwierig gestaltete sich die Kontrolle eines 37-jährigen Fußgängers, der im Verdacht steht, mehrere Wahlplakate verschiedener Parteien in der Gottlieb-Daimler-Straße und in der Alten Ixheimer Straße beschädigt und gegen Verkehrszeichen geschlagen zu haben. Da sein Aussehen mit der von Zeugen übermittelten Personenbeschreibung übereinstimmte, wurde der Mann, der eine blutende Handverletzung hatte, einer Überprüfung unterzogen. Verhielt sich der augenscheinlich stark alkoholisierte Mann anfänglich noch kooperativ, so schlug seine Stimmung urplötzlich in Aggressivität um, als ihm die Beamten einen Atemalkoholtest anboten. Da er angab, keine Papiere mit sich zu führen, sollte er zur Identitätsfeststellung nach Ausweisdokumenten durchsucht werden. Nach dieser Ankündigung zog er sich bis auf die Unterhose aus und warf seine Kleidung sowie seine Schuhe den eingesetzten Beamten entgegen. Auf mehrfache Aufforderung, sich wieder anzuziehen und sich zu beruhigen, reagierte er zunächst nicht – vielmehr streckte er den Beamten sein nacktes Gesäß entgegen. In seinen weggeworfenen Kleidungsstücken konnte kein Ausweisdokument aufgefunden werden.
Als er sich schließlich wieder angezogen hatte, fing er an, die Beamten zu beleidigen und sich mit geballten Fäusten in Kampfhaltung vor ihnen aufzubauen. Daraufhin wurde ihm die Mitnahme zur Dienststelle zwecks Feststellung seiner Personalien erklärt und ihm die Fesselung angedroht. Der Mann zeigte sich weiterhin komplett uneinsichtig und hoch aggressiv, so dass ihm nun sogar mehrfach der Einsatz des Tasers angedroht werden musste. Die Androhung zeigte jedoch überhaupt keine Wirkung, der Mann wurde nur noch aggressiver und kam erneut mit geballten Fäusten auf die Beamten zu. Daraufhin wurde der Taser im Distanzmodus eingesetzt, worauf der Mann zu Boden ging und gefesselt werden konnte. Auf der Dienststelle konnte die Person schließlich zweifelsfrei identifiziert werden. Der Beschuldigte zeigte sich nun kooperativer und führte einen Atemalkoholtest durch (Ergebnis 1,77 Promille). Nach Entnahme einer Blutprobe wurde er erkennungsdienstlich behandelt und anschließend auf Anordnung des Bereitschaftsrichters auf freien Fuß gesetzt. Den Mann erwarten zwei Ermittlungsverfahren: Eines wegen Sachbeschädigung an Wahlplakaten (die Ermittlungen zum genauen Umfang sind noch nicht abgeschlossen) und ein weiteres wegen Widerstands gegen Polizeibeamte.