Meerbusch-Strümp: Übergriff auf Polizeibeamten des Verkehrsdienstes
Meerbusch-Strümp: Übergriff auf Polizeibeamten des Verkehrsdienstes
Am Donnerstagnachmittag, gegen 16:15 Uhr, führte ein Beamter des Verkehrsdienstes der Polizei eine Geschwindigkeitsüberwachung an der Kreisstraße 9 (Bergfeld) in Meerbusch-Strümp durch. Zu diesem Zwecke installierte er das mobile Messgerät am Rand der Fahrbahn und stellte das zivile Polizeifahrzeug an einem angrenzenden Feldweg ab.
Gegen 18:30 Uhr, trat ein Mann an das Fahrzeug des Beamten, bespuckte es und entfernte sich als der Polizist ihn zur Rede stellen wollte.
Doch bei dem respektlosen Verhalten blieb es nicht. Etwa eine halbe Stunde später vernahm der kontrollierende Beamte einen Knall als der Unbekannte sich offenbar erneut dem Funkstreifenwagen genähert und dann den rechten Außenspiegel abgetreten hatte. Augenblicklich ergriff der Tatverdächtige erneut die Flucht den Kreuz-Wildweg hinauf und stieß dabei das Radarmessgerät eine Böschung hinunter. Nach wenigen Metern ergriff der Polizist den Verdächtigen, doch dieser setzte sich mit Schlägen zur Wehr, riss sich los und rannte über die Fahrbahn der K9 in die Straße “Strümper Berg” davon.
Hinzugerufene Unterstützungskräfte konnten den Randalierer trotz sofortiger Fahndung nicht ausfindig machen.
Der Polizeibeamte erlitt leichte Verletzungen bei dem Widerstand. Das mobile Radarmessgerät erlitt einen Schaden in fünfstelliger Höhe. Der Flüchtige war etwa 40 Jahre alt, 190 Zentimeter groß und kräftig gebaut, sprach akzentfrei Deutsch und trug eine dunkle Jacke sowie eine dunkle Hose und keinen Mund-Nase-Schutz. Offenbar war der Mann alkoholisiert.
Mögliche Hinweise auf die Identität des Tatverdächtigen nimmt das ermittelnde Kriminalkommissariat 23 unter der Telefonnummer 02131 300-0 entgegen.
Ein Zusammenhang zwischen den zuvor durchgeführten Messungen und dem Angriff konnte bislang nicht konkretisiert werden. Erwähnenswert an dieser Stelle: Selbst die Zerstörung des Messgerätes führt in der Regel nicht zum Datenverlust und bewahrt Raser deshalb nicht vor der Verfolgung ihrer Geschwindigkeitsverstöße.