Tragbare Leiter

Tragbare Leiter

Als tragbare Leitern bezeichnet man im Feuerwehrwesen Leitern, die auf Feuerwehrfahrzeugen untergebracht sind, und von der Mannschaft an den Einsatzort getragen werden. Sie dienen als Rettungs- oder Angriffsweg (werden also bestiegen), oder werden als Hilfsgerät eingesetzt. Der Einsatz von tragbaren Leitern ist in der FwDV 10 festgeschrieben.

Die tragbaren Leitern werden aus Holz oder Leichtmetall gefertigt. Leitern aus Holz dürfen nur mit Klarlack lackiert sein, damit Risse oder andere Beschädigungen erkennbar bleiben.

Anlegeleitern dürfen nur bei festem Untergrund an feste Punkte (z.B. Hauswände) angestellt werden. Der Anstellwinkel soll ca. 65° – 75° betragen, und die Leiter 3 Sprossen über die

Einstiegsöffnung herausragen. Als Belastungsgrenze gilt eine Person pro Leiterteil.

Inhaltsverzeichnis
1. Steckleiter
2. Schiebleiter
3. Klappleiter
4. Hakenleiter
5. Multifunktionsleiter

Steckleiter
Die Steckleiter (nach DIN 14 711) ist eine Anstellleiter und besteht aus mehreren 2,70 m langen Teilen, die ineinander gesteckt werden können. Auf den Fahrzeugen sind entweder 2 oder meistens 4 Steckleiterteile untergebracht. Zum Besteigen dürfen höchstens 4 Leiterteile ineinander gesteckt werden.

Leiterlänge Rettungshöhe:

1 Leiterteil 2,70 m ca. 1,70 m
2 Leiterteile 4,60 m ca. 3,40 m
3 Leiterteile 6,50 m ca. 5,70 m
4 Leiterteile 8,40 m ca. 7,00 m

Die Differenz zwischen der Leiterlänge mehrerer Teile und der Summe der Länge der Einzelteile ergibt sich aus der Überschneidung der Teile beim Zusammenstecken. Es werden sogenannte A-Teile und B-Teile unterschieden: die A-Teile haben bis zum Fuß runter Sprossen, sodass sie nicht auf ein Leiterteil gesteckt werden können. Ein A-Teil ist also immer das unterste Leiterteil. Mittlerweile verwendet man statt einem A-Teil ein B-Teil mit einem Einsteckteil mit Sprossen, somit können zwei Fahrzeuge mit nur je 2 Leiterteilen trotzdem eine 4-teilige Leiter zusammenbauen.

Außerdem gibt es noch ein Verbindungsteil, um 2 Leiterteile zu einer Bockleiter zu verbinden.

Ein Leiterteil kann auch als Behelfstrage oder zur Rettung von im Eis eingebrochenen Personen, verwendet werden.

Schiebleiter
Die dreiteilige Schiebleiter (nach DIN 14 715) ist eine Anstellleiter und besteht aus drei beweglich verbundenen Leiterteilen, die mittels eines Zugseiles auseinandergezogen werden kann. Sie hat zusammengeschoben eine Länge von 5,60 m, und komplett ausgezogen eine Leiterlänge von 14 m, was eine Einsatzhöhe von 12,20 m ermöglicht. Eine zweiteilige Schiebleiter (nach DIN 14 714) ist nicht mehr genormt und nur noch in seltenen Fällen auf älteren Feuerwehrfahrzeugen zu finden.

Klappleiter
Die Klappleiter (nach DIN 14 713) ist eine Anstellleiter und hat zusammengeklappt eine Länge von 3,26 m, auseinandergeklappt eine Länge von 3 m. Sie ist an den Enden verstärkt, so das sie zusammengeklappt auch als Rammbock verwendet werden kann.

Hakenleiter
Die Hakenleiter (nach DIN 14 710) hat eine Länge von 4,40 m und besitzt an der Oberseite einen Haken, mit dem sie in eine höhergelegene Öffnung eingehängt werden kann. Sie darf nicht als Anstellleiter verwendet werden.

Multifunktionsleiter
Die Multifunktionsleiter (nach DIN EN 1147) ist keine Rettungsleiter wie die übrigen oben vorgestellten Leitern. Sie wird als Mehrzweckleiter in der neuesten Norm für Rüstwagen aufgeführt.

 

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