Sicherheitsgurt
Sicherheitsgurt
Ein Sicherheitsgurt ist eine in Deutschland seit den 80er-Jahren vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung in Automobilen.
Die Fahrzeuginsassen werden dabei im Falle von Bremsmanövern von stabilen, mit der Karosserie verbundenen Bändern gehalten und können so nicht durch das Fahrzeug geschleudert werden. Der Sicherheitsbonus der Knautschzone kommt so auch den Insassen zugute. Zudem dehnen sich die Gurte bei einem Crash, wodurch der Verlangsamungsweg für den Insassen nochmals sinkt.
Typen
Je nach Anzahl der Punkte, an denen der Insasse mit der Karosserie verbunden ist, teilt man die Gurte in 2-Punkt bis Sechs-Punktgurte ein:
– Zweipunktgurt
In der Regel Beckengurt. Sie werden im Flugzeug eingesetzt in seltenen Ausnahmefällen (in Verbindung mit einem 3-Punkt-Gurt auch Schulter-Beckengurt)
– Dreipunktgurt
Der normale Gurt im Auto. Geht über das Becken zur Schnalle und von dort über die gegenüberliegende Schulter.
– Vierpunktgurt
In der Regel als Hosenträgergurt realisiert. Hat leider in der Praxis den Nachteil, dass bei Crashs der Beckengurt nach oben gezogen wird und man dadurch leichter unter dem Gurt durchrutschen kann.
Dies wird bei Fünf- und Sechspunktgurten durch einen bzw. zwei Schrittgurte verhindert.
Wegen des stark eingeschränkten Bewegungsspielraumes und der reduzierten Bequemlichkeit werden in Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr vorgesehen sind, Drei-Punkt-Gurte verwendet, bei Fahrzeugen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen wie etwa Rennfahrzeugen werden Fünf- oder Sechspunktgurte eingesetzt.
Vorreiter für Gurte in der Fahrzeugtechnik war Volvo, der in seinen Fahrzeugen Sicherheitsgurten serienmäßig einbaute. Ursprünglich waren es Zweipunktgurte, die jeweils vom Türsteher über die Schulter schräg nach unten zum Kardantunnel führten. Es bestand aber die Gefahr des darunter Durchrutschens.
Die heutigen Gurte sind wesentlich komfortabler, sie sind auf die jeweilige Schulterhöhe einstellbar, sowie aufrollbar. Im Falle des Ansprechen der Gurte wird ein Gurtstraffer aktiv, sodass sie beim normalen Fahren nicht mehr stark ziehen.
Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, schnallt sich nur ein Bruchteil der Fahrer und noch weniger die Beifahrer an. Ist es in den meisten Fällen Bequemlichkeit, dass man sich nicht anschnallt, so hört auch immer wieder als Kontra, dass der Gurt im Falle eines Fahrzeugbrandes hinderlich sei, das Fahrzeug zu verlassen. Die Befürworter zeigen jedoch die geringe Wahrscheinlichkeit eines Brandes gegenüber einem Auffahrunfall und der Gefahr des Herausgeschleudertwerdens aus dem Fahrzeug.