Rundumkennleuchte
Rundumkennleuchte
Rundumkennleuchten oder auch Rundumleuchten sind Lampen der Fahrzeugbeleuchtung, die je nach Farbe auf ein spezielles Fahrzeug hinweisen.
Um eine stillstehende Glühbirne wird ein Hohlspiegel durch einen Motor rundherumgedreht. Dadurch rotiert auch der Strahl dieses Lichtes um 360°. In neuerer Zeit werden statt dieser “klassischen” Rundumkennleuchten auch (Mehrfach-)Blitzleuchten verwendet, in denen statt der zuvor genannten mechanischen Teile Stroboskop-Blitzleuchten verbaut sind, die in regelmäßigen Abständen einmal, zweimal (oder mehrfach) kurz hintereinander aufblitzen. Der Verschleiß soll bei dieser neuen Variante geringer sein; sie ist jedoch tagsüber schlechter zu erkennen.
Die Leuchten müssen auf dem Fahrzeug so angebracht werden, dass sie von allen Seiten (360°, also eben rundum) erkennbar sind. Erforderlichenfalls müssen dazu mehrere Leuchten montiert werden, beispielsweise vorne und hinten auf dem Fahrzeug.
Die Lampen können auf den Fahrzeugen fix montiert sein oder aber mit Magnethaltern nur bei Bedarf montiert werden (z.B. Zivilstreifen).
Gelbe Rundumkennleuchten
Gelbe Rundumkennleuchten weisen auf ein Fahrzeug hin, auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist.
– Fahrzeuge der Straßenverwaltung,
– Müllsammelfahrzeuge,
– LKW, die größer sind als normalerweise erlaubt,
– Gefahrguttransporter.
Sie warnen generell vor Unfall- oder Gefahrenstellen.
Blaue Rundumkennleuchten
Blaue Rundumkennleuchten (sogenanntes Blaulicht) weisen auf Einsatzfahrzeuge hin von:
– Polizei,
– Feuerwehr,
– Rettungsdienst,
– Katastrophenschutz,
– Gas-, Elektro- oder Wasserversorgungsunternehmen.
Blaues Blinklicht warnt ebenfalls vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen; vor allem jedoch macht es zusammen mit dem Folgetonhorn, umgangssprachlich auch als Martinshorn bekannt, den Vorrang der Einsatzfahrzeuge deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist.
Rote Rundumkennleuchten
Rote Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht erlaubt. Aber in manchen anderen Ländern dienen sie entweder allein oder in Kombination mit blauen zur Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen.
In Österreich werden sie allerdings von der Feuerwehr verwendet, um die Einsatzleitung bei einem größeren Einsatz zu kennzeichnen. Das darf aber nur bei Stillstand des Einsatzleitfahrzeuges erfolgen.
Grüne Rundumkennleuchten
Auch grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht als Fahrzeugbeleuchtung erlaubt, dienen aber im Einsatz teilweise zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Örtlichkeiten.