RTW
RTW
Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Er wird benutzt, um Patienten zu versorgen und in eine Klinik zu transportieren. Vom RTW zu unterscheiden sind der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch in der Regel nicht eilbedürftigen Krankentransport eingesetzt wird, ein Notarztwagen (NAW), der im Gegensatz zum Rettungswagen zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist, sowie ein Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zur Verlegung von Patienten mit kritischem Gesundheitsstatus in ein anderes Krankenhaus gedacht ist. Rettungswagen nehmen in Deutschland, wenn es der Zustand des Patienten verlangt, für ihre Einsätze häufig Sonderrechte und Wegerechte nach §§ 35 und 38 Straßenverkehrsordnung in Anspruch und sind entsprechend mit Sondersignalanlagen (blaue Rundumkennleuchte und Folgetonhorn) ausgestattet. Als Grundfarben für Rettungsdienst-Fahrzeuge weit verbreitet sind Weiß, Rot und Schwefel- bzw. Eurogelb (RAL 1016). Das früher gebräuchliche Dunkelelfenbein (RAL 1014) wird heute aktuell nur für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes verwendet. Für die rote Farbe werden dabei verschiedene Farbtöne verwendet, Feuerrot (RAL 3000) oder Tagesleuchtrot (RAL 3024). Die Fahrzeuge werden durch eine entsprechende Aufschrift zumeist eindeutig als dem Rettungsdienst zugehörig gekennzeichnet, etwa Rettungsdienst oder Rettungswagen, bei von der Feuerwehr besetzten Fahrzeugen auch Feuerwehr. Nicht selten wird die Grundfarbe durch umlaufende andersfarbige Streifen oder andersfarbige Folien-Beklebung ergänzt. Reflexmaterial oder auch Konturmarkierungen ergänzen die aktive Sicherheit. Manche Fahrzeuge sind mit einer stilisierten EKG-Linie „verziert“. Das Heck des RTW wird immer öfter mit einer Folienbeklebung entsprechend der Weisung des französischen Innenministers 273:2006 NIT versehen. Der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland obliegt gemäß der föderalen Staatsordnung den Bundesländern. So gibt es in Deutschland 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze, -verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Musterdienstanweisungen. In einem Rettungswagen werden alle Medikamente und Geräte vorgehalten, die zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und zum Abwenden schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Erreichen der Klinik notwendig sind. Ebenso werden Schmerzmittel auf einem Rettungswagen vorgehalten.