Pflichtfeuerwehr

Pflichtfeuerwehr

Können nicht genügend Bürger für eine freiwillige Mitarbeit in der Feuerwehr gefunden werden, werden durch die Kommune geeignete Einwohner zum Dienst innerhalb einer Pflichtfeuerwehr verpflichtet.

Kriterien
Es kann jeder männliche Einwohner vom 18. bis 60. Lebensjahr herangezogen werden. Nicht feuerwehrpflichtig sind Polizeivollzugsbeamte, Angehörige der Bundeswehr, Zivildienstleistende, Angehörige des Bundesgrenzschutzes, Forstbeamte sowie aktive Angehörige einer anderen im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation oder Einrichtung sowie diejenigen, die einem Ablehnungsgrund für ein kommunales Ehrenamt geltend machen können.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Zum Inhalt springen