Notausgang
Notausgang
Ein Notausgang ist ein Ausgang aus einem Gebäude, der nur in Notfällen verwendet werden darf.
Je nach Anwendung kann die Türe nur in Fluchtrichtung die Türschnallen haben. Außerdem müssen die Beschläge der Tür so montiert sein, dass die Tür nur in Fluchtrichtung aufgeht. Die Türe kann zwar ein Schloss besitzen, doch muss das Schloss sich von Innen her auch im abgeschlossenen Zustand öffnen lassen (Panikschloss).
Der Notausgang muss mit Notausgang oder mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt oft in Kombination mit einer Notbeleuchtung. Er muss jederzeit erreichbar sein und darf nicht durch andere Gegenstände verstellt werden.
Die Größe und die Anzahl der Notausgänge muss so bemessen sein, dass mögliche Personen schnellstens auch bei Panikreaktionen ins Freie flüchten können, ohne dass die jeweiligen Personen durch die nachdrängenden niederfallen, überrannt werden oder anderweitig zu Schaden kommen. Diese Werte und Richtlinien für Notausgänge werden meist bei Begehungen des Gebäudes von der Baubehörde, Gewerbeaufsicht oder Feuerwehr vorgeschrieben und überprüft. Die Vorschriften und Kontrollen sind verschieden je nach den jeweiligen Ländern.
Die Problematik solcher Notausgänge sieht man immer wieder bei zahlreichen Bränden in Diskotheken. In vielen Fällen werden sie vorschriftswidrig versperrt.
Auch für Sportstätten und Versammlungsorte gelten in den meisten Ländern sinngemäße Vorschriften.
Bild: Bohmeyer & Schuster GmbH