Löschwasserversorgung

Löschwasserversorgung

Die Städte und Gemeinden müssen zur Gewährleistung des Brandschutzes eine ausreichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen. Dies erfolgt normalerweise als zentrale Löschwasserversorgung, bei der das Wasserverteilungssystem der Trinkwasserversorgung um Entnahmestellen für Löschwasser, die Hydranten, ergänzt wird. Wo dies nicht im nötigen Maße möglich ist, werden Wasserentnahmestellen aus Bächen, Seen oder speziell angelegten Löschwasserbehältern bereitgestellt.

Hieraus ergibt sich eine Einteilung in die
– Abhängige Löschwasserversorgung, die durch die Sammelwasserversorgung der Gemeinde bereitgestellt wird, und die
– Unabhängige Löschwasserversorgung, die nicht von einem Rohrleitungssystem abhängig ist.

Abhängige Löschwasserversorgung
Die Stadt oder Gemeinde stellt bei ihrer Trink- und Brauchwasserversorgung in dichten Abständen Wasserentnahmestellen in Form von Hydranten zur Verfügung. Um im Brandfalle eine ausreichende Wasserreserve zu haben, gibt es in den Zisternen spezielle Kammern, die als Notfallreserve nur im Brandfalle geöffnet werden.

Die Abstände zwischen den Hydranten richten sich nach der Art der Bebauung. Ungefähre Richtwerte sind:
– Geschäftsstraßen und Industriegebiete: 100 m
– Geschlossene Wohngebiete: 120 m
– Offene Wohngebiete: 140 m

Bei größeren Industriebetrieben sind Hydranten auch auf dem Werksgelände, in entsprechenden Abständen vorzusehen.

Die von der Feuerwehr zu erwartende Wassermenge, die ein Hydrant liefern kann, hängt vom Durchmesser der Wasserleitung ab, und von der Verlegung der Wasserleitungen (Ringleitung oder Verästelungsleitung).

Unabhängige Löschwasserversorgung
Ist es mittels der zentralen Löschwasserversorgung nicht möglich, eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen, können Löschwasserentnahmestellen an vorhandenen Fließ- oder Stillgewässern eingerichtet werden, oder Löschwasservorräte in speziell angelegten Teichen oder Zisternen bereitgestellt werden.

Da diese Wasserentnahmestellen unter Umständen nur einen begrenzten Vorrat an Löschwasser liefern können, erfolgt eine Einteilung in erschöpfliche und unerschöpfliche Löschwasserstellen.

Erschöpfliche Löschwasserstellen
Erschöpfliche Löschwasserstellen haben nur einen begrenzten Wasservorrat. Dies können zum einen Löschwasserteiche sein, oder spezielle unterirdische Löschwasserbehälter.

Unerschöpfliche Löschwasserstellen
Unerschöpfliche Löschwasserstellen liefern über einen längeren Zeitraum (mindestens 3 Stunden) eine ausreichende Menge an Löschwasser. Zu ihnen zählen natürliche oder künstlich angelegte offene Gewässer, wie Flüsse, Bäche oder Seen, sofern sie zu jeder Jahreszeit die Wasserentnahme garantieren, also im Sommer nicht austrocknen und im Winter nicht einfrieren. Die Entnahme aus dem Grundwasser kann über spezielle Löschwasserbrunnen erfolgen, hier ermöglicht das nachfließende Grundwasser eine länger andauernde Wasserentnahme.

 

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