Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20)

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) ist die größere Ausführung des HLF 10 und geht entsprechend über die Beladung des HLF 10 hinaus. Es war seit 2004 als HLF 20/16 gemeinsam mit dem damaligen LF 20/16 in der DIN 14530 Teil 11 genormt. Die momentane – leicht angepasste – Norm lautet DIN 14530 Teil 27. Das Fahrzeug verfügt über einen 1.600 Liter fassenden Löschwassertank, 120 Liter Schaummittelvorrat und 12 kg Löschpulver. Seine Feuerlöschkreiselpumpe kann pro Minute 2.000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar fördern. Gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug 20 verfügt es oft über einen kleineren Wassertank, jedoch dafür über eine umfangreichere Beladung zur technischen Hilfeleistung. Zu letzterer gehören nach aktuellem Stand unter anderem ein hydraulischer Rettungssatz (mit Rettungsspreizer mindestens in Ausführung „BS“, Rettungsschere mindestens in Ausführung „BC“ und Satz Rettungszylinder), Zubehörmaterial, ein Verkehrsunfallkasten sowie grundsätzlich ein pneumatischer Hebesatz. Es umfasst eine nahezu identische Ausstattung für die Brandbekämpfung wie das Löschgruppenfahrzeug 20: Hierzu zählen neben den wasserführenden Armaturen, zwei Fluchthauben, eine vierteilige Steckleiter (oder alternativ zwei Multifunktionsleitern), eine dreiteilige Schiebleiter und ein Sprungrettungsgerät. Ebenso müssen vier Pressluftatmer, ein Atemschutzüberwachungssystem, zwei Schachtabdeckungen, vier leichte Chemikalienschutzanzüge, eine Strom- und Beleuchtungsausrüstung, Tauchpumpe TP 4/1, Motorsäge und Säbelsäge verlastet werden. Auch im HLF 20 müssen, im Gegensatz zu den Löschgruppenfahrzeugen LF 10 und LF 20, weder Drucklüfter noch Schornstein-Werkzeugkasten mitgeführt werden. Darüber hinaus kann das HLF 20 allerdings mit einer Seilwinde, einer Zusatzbeladung zur Bekämpfung von Wasserschadenslagen, Absturzsicherung oder für Gefahrstoffeinsätze, selten auch mit einer Tragkraftspritze versehen werden. Das Fahrzeug kann über einen Allradantrieb verfügen und hat eine zulässige Gesamtmasse von 15 Tonnen.

 

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