Fehlalarm
Fehlalarm
Ein Fehlalarm ist ein durch eine falsche Information erfolgte Alarmierung, die zu keinem oder keinen notwendigen Einsatz führt und kann durch einen Irrtum oder eine bewusste Irreführung erfolgen.
Diese irrtümliche Alarmierung kann beispielsweise durch schlecht eingestellte Sensoren einer Alarmanlage oder Brandmeldeanlage erfolgen, aber auch durch ungewollte Aktivierung, wenn z.B. Tiere einen Bewegungsmelder auslösen, oder ein Rauchmelder z.B. auf Zigarettenqualm anspricht. Der Fehlalarm kann alle Einsatzorganisationen, seien es die Polizei, Feuerwehren oder auch Sicherheitsdienste, betreffen.
Es kann aber auch eine Alarmierung durch eine Alarmzentrale erfolgen, die eigentlich für eine andere Organisation oder für einen anderen Ort bestimmt ist. Es können Fehler in Alarmplänen sein oder auch technische Fehler.
Je nach dem Grund der Auslösung eines Fehlalarms ist er strafbar, nur kostenpflichtig oder kostenlos für den Verursacher.