BOS
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören in Deutschland alle Organisationen, die der inneren Gefahrenabwehr oder Nächstenhilfe dienen. Umgangssprachlich werden sie auch Blaulichtorganisationen genannt, da sie das Recht haben, ihre Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Folgetonhorn auszustatten.
Die BOS stellen die Abwehr von Gefahren aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Auftrags oder ehrenamtlicher Initiative sicher.
Zu den BOS gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und im Rettungsdienst auch private Unternehmen. BOS sind neben den Polizeien und den Feuerwehren auch die Organisationen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind. Einige Einheiten der Bundeswehr, die am Rettungsdienst beteiligt sind (SAR), können aber zu den BOS gehören.
Auch die Ordnungsämter werden nicht zu den BOS gezählt. Sind diese landesrechtlich (z.B. in Hessen) als Teil der Polizei anzusehen, so können sie als polizeiliche BOS gelten.
Die BOS in Deutschland verwenden ein eigenes Funknetz, den BOS-Funk, in Österreich das Funksystem der BOS, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunks ist.