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Eschweiler: Tragischer Wohnungsbrand in der Rosenallee

Eschweiler: Tragischer Wohnungsbrand in der Rosenallee

Um 03:13 Uhr wurde die Feuerwehr Eschweiler zu einem Wohnungsbrand in die Rosenallee gerufen. Aufgrund der nächtlichen Zeit und der Vielzahl von eingehenden Notrufen wurden parallel mit dem Alarmstichwort „Feuer SOS – Menschenleben in Gefahr“ die Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr der Stadtmitte, Röhe und Dürwiß alarmiert. Auch wurde auch die Drehleiter des Löschzuges Weisweiler sowie die Logistikgruppe der Feuerwehr Eschweiler alarmiert.

Bereits bei dem schnellen Eintreffen der ersten Einsatzkräfte vor Ort schlugen die Flammen meterhoch aus dem Fenster einer Wohnung im ersten Obergeschoss.  Da aus weiteren Fenstern dichter Brandrauch quoll, machten sich mehrere Bewohner auf den Balkonen der Obergeschosse bemerkbar, deren Fluchtweg durch das Treppenhaus abgeschnitten war. Die Bewohner wurden umgehend von der Feuerwehr über die Drehleiter von den Balkonen und mittels Fluchthauben über das Treppenhaus gerettet. Einige Bewohner konnten das Gebäude noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr selbstständig ins Freie retten. Nach Hinweis darauf, dass sich noch eine Person in der Brandwohnung aufhalten solle, gingen unverzüglich mehrere Trupps zur Personenrettung und Brandbekämpfung im Gebäude vor. Ebenfalls wurde mit mehreren Strahlrohren von außen versucht den Brand zu bekämpfen und eine Ausbreitung zu verhindern.

Da bei dieser Einsatzlage weitere Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgeräte benötigt wurden, forderte Einsatzleiter Axel Johnen den Gerätewagen Atemschutz der Städteregion Aachen aus Würselen an und ließ ebenso die Löschzüge Kinzweiler und Weisweiler nachalarmieren.

Noch während der Anfahrt der ersten Einsatzkräfte wurden durch die städteregionale Leitstelle in Aachen zunächst ein Notarzt sowie der stellvertretende Kreisbrandmeister Wynands alarmiert. Aufgrund der erkennbaren Vielzahl von betroffenen und verletzten Personen wurden weitere Rettungsmittel und Notärzte aus der Städteregion Aachen sowie der Stadt Aachen zur Einsatzstelle alarmiert. Dessen Leitung übernahmen im weiteren Verlauf eine leitende Notärztin sowie der Organisatorische Leiter Rettungsdienst.

Nach rund zwei Stunden hatte die Feuerwehr den Brand unter Kontrolle und konnte mit den Entrauchungsmaßnahmen beginnen. Parallel wurden weitere Glutnester abgelöscht und ein Teil des sperrigen Brandgutes aus dem Gebäude befördert. Hierbei konnten die Einsatzkräfte in der Brandwohnung die vermisste Person leider nur noch tot auffinden. Insgesamt wurden bei dem Brand neun Personen leicht verletzt und wurden mit dem Verdacht auf eine Rauchgasinhalation in umliegende Krankenhäuser verbracht. Nach Angaben der Feuerwehr konnten jedoch einige Personen die Krankenhäuser nach ambulanter Behandlung wieder verlassen.

Am heutigen Morgen konnte bereits ein großer Teil der Einsatzkräfte die Einsatzstelle verlassen und die Einsatzbereitschaft wiederherstellen. Lediglich ein Hilfeleistungslöschfahrzeug sowie eine Drehleiter verblieben noch für einige Stunden an der Einsatzstelle und kontrollierten mehrfach die Brandstelle auf Glutnester um ein erneutes aufflammen zu verhindern. Bei der Sicherung des Brandobjektes wurde die Feuerwehr durch die Einsatzkräfte des THW-Eschweiler unterstützt.

Der Bereich der Rosenallee, Bismarckstraße, Franzstraße und Talbahnhof wurde während des Einsatzes von der Polizei weiträumig abgesperrt.

Zur Ursache des Brandes und Höhe des Schadens können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Kriminalpolizei war noch während des Einsatzgeschehens vor Ort und hat die Ermittlungen aufgenommen.

Es liegt scheinbar in der Natur des Menschen, dass erneut zahlreiche Personen den Großeinsatz der Feuerwehr nutzten um mit ihrem Smartphone möglichst viele Aufnahmen zu machen. Wir verweisen an dieser Stelle freundlich auf unseren Artikel „Gaffer und Schaulustige – oder das Spiel mit der Freiheit und dem Portemonnaie“. Das „Gaffen“ behindert nicht nur die Einsatzkräfte, sondern ist auch strafbar. Hier können Bußgelder von bis zu 1000 Euro oder auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verhangen werden. Wer diese Aufnahmen auch noch in den sozialen Netzwerken veröffentlicht, ist deutlich härter dran und begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr.

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Quelle
M. Levermann - Feuerwehrpresse.biz
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Maik Levermann

Leiter der Redaktion Feuerwehrpresse seit 2003

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