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ADR 2021

ADR 2021

ADR 2021: Das neueste zum Gefahrguttransport auf der Straße

Egal ob Absender, Verpacker, Transporteur oder Empfänger einer Sendung – Wenn Sie mit dem Transport von Gefahrgut auf der Straße zu tun haben, müssen Sie die jeweils gültigen Vorschriften des ADR genau kennen!

Zum 1. Januar 2021 treten die Änderungen der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2021. Spätestens dann müssen Sie das ADR 2021 anwenden, wenn Sie gefährliche Güter auf der Straße transportieren lassen möchten.

Das ADR 2021 von ecomed SICHERHEIT ordnet und erschließt die vielschichtigen ADR-Vorschriften.

Zusätzlich zum Wortlaut des ADR 2021 enthält die ecomed-Buch-Ausgabe des ADR 2021 jeweils den aktuellen Rechtsstand:

  • das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB)
  • die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
  • die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • die Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV)
  • eine Übersicht der geltenden ADR-Vereinbarungen
  • eine alphabetische Stoffliste
  • ein umfangreiches, detailliertes Stichwortverzeichnis

Alles, was Sie über den Gefahrguttransport auf der Straße wissen müssen, finden Sie im ADR 2021:

  • Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Übergangsvorschriften
  • Ausnahmen und Freistellungen
  • Klassifizierung und entsprechende Prüfverfahren
  • Verwendung sowie Bau, Auslegung und Prüfung von Verpackungen, IBC,Großverpackungen und Tanks
  • Vorschriften für Versand, Kennzeichnung, Bezettelung, Dokumentation und Beförderungsdurchführung

Die speziellen Vorteile des “ADR 2021” von ecomed für Sie:

Durch zahlreiche Randverweise auf relevante Fundstellen ist das ADR 2021 auch in anderen Gefahrgutvorschriften erschlossen, die u.a. Erleichterungen und Ausnahmen enthalten. Dadurch erfahren Sie sofort, ob für den betreffenden Gefahrguttransport eine Erleichterung möglich ist. Zeitraubende Recherchen in den Vorschriften, im Internet oder im Verkehrsblatt werden dadurch überflüssig.

Mit rund 6.000 Einträgen ist das Stichwortverzeichnis extra ausführlich und berücksichtigt dabei alle im Buch enthaltenen Vorschriften. So finden Sie die gesuchte Information im Buch ADR 2021 ganz schnell und einfach.

Mit der ecomed-Ausgabe ADR 2021 sind Sie für sichere Gefahrguttransporte auf der Straße bestens gerüstet!

Die genauen Quellenangaben im Buch ADR 2021 ermöglichen, dass Sie jede Version zuverlässig auf eine amtliche Fundstelle zurückverfolgen können.

Durch vom Verlag eingefügten Zwischenüberschriften entsteht eine präzise Feingliederung und Sie finden sofort die richtige Passage. Die amtlichen Änderungen im ADR 2021 sind grau hinterlegt und fallen dadurch sofort ins Auge.

Die wichtigsten Änderungen im ADR 2021

  • Klasse 7: Harmonisierung und Übernahme von Änderungen aus den Regelungen für den sicheren Transport radioaktiver Stoffe SSR-6, Rev.1 – Ausgabe 2018) mit dem Schwerpunkt der neuen Vorschriften für die Gruppe SCO-III (Oberflächenkontaminierte Gegenstände)
  • Neue UN 3549 für infektiöse Abfälle Kategorie A und neue dazugehörige Verpackungsanweisungen P 622 und LP 622
  • Neue UN-Nummern 0511, 0512 und 0513 für SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, programmierbar
  • Klarstellung in SV 376 für die Entsorgung von Lithiumionenbatterien (Beispiele für Kriterien zur Bewertung von Beschädigungen)
  • Neue SV 390 speziell für Lithiumbatterien in/mit Ausrüstungen und Anpassung P 903
  • Neue Sondervorschriften:
    – für Nitrocellulose (SV 393 und SV 394)
    – für feste medizinische Abfälle der Kategorie A (SV 395) sowie
    – zum Zusammenladeverbot mit Klasse-1-Gütern (SV 675)
  • Erweiterung der Vorschriften für SV 327 in Verbindung mit P 003, LP 200 für UN 2037 Abfall-Gaspatronen
  • Zusammenführung der Verpackungsanweisungen P801 und P801a für andere (Nicht Lithium) Batterien (zukünftig nur noch P801)
  • Klarstellung der Definition Betreiber von Tanks
  • Klarstellung für die Verkleinerung des Kennzeichens für Lithiumbatterien nach SV 188
  • Neue Vorgaben für Datensammler/Ortungseinrichtung, die mit Lithiumbatterien betrieben werden (neuer Abschnitt 5.5.4 und Ergänzung in 1.1.3.7)
  • Normenanpassungen in Kapitel 6.2 und 6.8

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Quelle: ecomed Verlag

 
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Maik Levermann

Leiter der Redaktion Feuerwehrpresse seit 2003

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