FwDV

FwDV

Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland.

Sie dienen zum einen, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und helfen zum anderen die Zusammenarbeit verschiedener Feuerwehren in einem Einsatz.

Die Feuerwehr darf nur im Rahmen der entsprechenden Dienstvorschriften tätig werden. Einzig zur Menschenrettung darf von den Dienstvorschriften abgewichen werden.

Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des (AFKzV) erstellt und von den Bundesländern auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze eingeführt.

Übersicht der FwDV

FwDV 1/1 – Grundtätigkeit – Löscheinsatz und Rettung
FwDV 1/2 – Grundtätigkeit – Technische Hilfeleistung und Rettung
FwDV 2/1 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Rahmenvorschriften
FwDV 2/2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Muster-Ausbildungspläne
FwDV 3 – Die Staffel im Löscheinsatz
FwDV 4 – Die Gruppe im Löscheinsatz
FwDV 5 – Der Zug im Löscheinsatz
FwDV 6 – Taktische Einheiten und Verbände
FwDV 7 – Atemschutz
FwDV 8 – Tauchen
FwDV 9/1 – Strahlenschutz – Rahmenpläne
FwDV 9/2 – Strahlenschutz – Einsatzgrundsätze
FwDV 10 – Die tragbaren Leitern
FwDV 11 – Einsätze auf dem Wasser
FwDV 12/1 – (wurde durch FwDV 100 ersetzt)
FwDV 13/1 – Technische Hilfeleistung
FwDV 14 – Gefährliche Stoffe
FwDV 100 – Führung und Leitung im Einsatz
FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz
PDV/DV 810 – Sprechfunkdienst

 

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