Einsatzfahrzeug

Einsatzfahrzeug

Einsatzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einen Sonderstatus haben. Sie fallen sowohl im Kraftfahrzeuggesetz als auch in der Straßenverkehrsordnung nicht in die üblichen Kategorien.

Als Grundmerkmal müssen Einsatzfahrzeuge im deutschen Sprachraum mit einer blauen Rundumkennleuchte und einem Folgetonhorn (in Deutschland auch Martinshorn bezeichnet) ausgestattet sein, um als solche erkennbar sein. In anderen Ländern sind sie mit roten oder roten und blauen Rundumkennleuchten und einer Sirene ausgestattet.

Das Fahrzeug selbst ist je nach Verwendung in der jeweiligen Einsatzorganisation ausgerüstet und ausgestattet. Das kann ein normaler PKW oder LKW sein. Es kann aber ganz speziell für den Rettungsdienst oder die Feuerwehr oder die Polizei ausgerüstet sein. Diese Fahrzeuge erkennt man auch außen an Farbe oder Aufschriften.

Zivilstreifen fahren ebenfalls mit Einsatzfahrzeugen, die aber erst im Einsatz dazu erkenntlich gemacht werden.

Nach der Straßenverkehrsordnung haben Einsatzfahrzeuge im Einsatz auch gewisse Sonderrechte, die je nach Land variieren können. Überall muss jedoch ein anderer Straßenteilnehmer dafür sorgen, dass Einsatzfahrzeuge im Einsatz bevorzugt die Straße passieren können. Hat jedoch ein Einsatzfahrzeug weder Blaulicht noch Folgetonhorn eingeschaltet, so gilt es als normaler Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte.

 

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